
Was bedeutet "innergemeinschaftliche Lieferung"?
Eine Reihe von Unternehmern und Unternehmen sind grenzüberschreitend tätig, insbesondere wenn sie in der Nähe einer Landesgrenze operieren. Intra-Gemeinschaft bedeutet zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft. Die Gemeinschaft ist in diesem Fall die EU. Dies ist der Fall, wenn Sie Produkte aus Ihrem Heimatland in einen anderen europäischen Mitgliedsstaat verkaufen und versenden.
Oder wenn Sie sie kaufen! Auch der ausländische Lieferant muss sich an Regeln halten. Die innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistungen ist von der Mehrwertsteuer befreit. Auf der Rechnung muss dann der Vermerk "Innergemeinschaftliche Lieferung - von der Umsatzsteuer befreit" stehen.
Die verschiedenen Situationen werden hier erklärt. Wir raten Ihnen, Ihren Steuerberater sorgfältig zu konsultieren, um umsatzsteuerliche Fehler zu vermeiden, die Sie teuer zu stehen kommen können.
Prüfen Sie die europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Bei der innergemeinschaftlichen Lieferung müssen Sie als Unternehmer nachweisen, dass es sich tatsächlich um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt. Der Beweis ist zweifach.
Zum einen müssen Sie nachweisen, dass derjenige, dem Sie eine Rechnung stellen, seine Einkäufe der Umsatzsteuer unterwerfen muss, aber auch die Lieferung selbst außerhalb Belgiens muss bewiesen sein.
Sie müssen daher prüfen, ob die vom Kunden angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist. Dafür gibt es ein einfaches Werkzeug: die europäische VIES-Datenbank (VAT Information Exchange System). TIPP: Bewahren Sie einen Bildschirmausdruck Ihres Schecks als Nachweis für die Suche auf. Arbeiten Sie mit onRech? Verwenden Sie dann die eingebaute Prüffunktion für Mehrwertsteuernummern über die VIES-Funktion.
Andererseits müssen Sie nachweisen, dass die Ware ins Ausland geliefert wurde. Sie tun dies mit den Transportinformationen, unterschriebenen Versand- oder Lieferinformationen, einer Rechnung über den Transport, Versucherung, einem unterschriebenen Abholschein.
Hilfe? Kontaktieren Sie Ihr Mehrwertsteuerbüro
Wenn Sie sich über das System der innergemeinschaftlichen Lieferung nicht ganz sicher sind, wenden Sie sich nicht nur an Ihren Buchhalter, sondern ggf. auch an das zuständige Umsatzsteueramt. Schließlich kann die unsachgemäße Anwendung einer bestimmten Mehrwertsteuerausnahme zu Geldstrafen führen. Informieren Sie sich also im Vorfeld.