Es ist am besten, eine Rechnung nicht zu korrigieren, wenn dies nicht notwendig ist. Vermeiden Sie diese fünf häufigsten Fehler!

  1. Nummerierung und Datum: die Nummerierung Ihrer Rechnungen muss ohne Unterbrechung innerhalb der gleichen Serie bleiben. Außerdem muss eine chronologische Reihenfolge eingehalten werden. Es darf keine höhere Rechnungsnummer zu einem älteren Datum geben.
  2. Wenn eine Rechnung falsch ist, sollte sie nur geändert werden, wenn dies unbedingt notwendig ist, d.h. wenn gesetzlich vorgeschriebene Einträge fehlen oder falsch sind. 
    1. Sollte die Rechnung noch nicht bezahlt oder gebucht worden sein, kann eine korrekte Version unter der gleichen Nummer erstellt werden.
    2. Bei bezahlter Rechnung muss eine Rechnungskorrektur mit negativem Betrag ausgestellt werden. Auf dieser Korrekturrechnung müssen auch das Datum und die Nummer der Originalrechnung angegeben sein.
    3. Erstellen Sie dann eine neue, korrekte Rechnung mit dem richtigen Datum und der neuen Rechnungsnummer.
  3. Handelsregisternummer angeben: Steuerrechtlicht ist die Handelsregisternummer keine Pflichtangabe. Handelsrechtlich muss das Registergericht und bei einer Firma die Nummer des Handelsregistereintrags angegeben werden
  4. Klare Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen: Sie können sich nicht auf die allgemeine Erwähnung von "Dienstleistungen" beschränken. Aus jeder Rechnung muss zwingend hervorgehen, welche Leistung(en) und Produkte an den Kunden geliefert und in Rechnung gestellt.
  5. Mehrwertsteuerberechnung: Der anzuwendende Steuersatz und der auf die Gegenleistung entfallende Steuerbetrag oder, im Falle einer Befreiung, ein Hinweis darauf, dass eine Befreiung vorliegt.

Zum Schluss noch ein Tipp: Schieben Sie die Rechnungsstellung nicht auf. Verspätete Rechnungsstellung bedeutet verspätetes Inkasso und Sie laufen ein größeres Risiko, nicht bezahlt zu werden.

onRech ist das geeignete Werkzeug, um diese fünf Fallstricke zu vermeiden. Das Programm enthält u.a. Felder für alle notwendigen Eingaben, die Beschreibung der fakturierten Produkte/Dienstleistungen und die Berechnung der Mehrwertsteuer. Ohne unnötige Tipparbeit.