Im Jahr 1977 gab es das EGB-Gesetz, seit 2002 sind meistens dessen Bestimmungen in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen worden. Es besteht also eine gute gesetzliche Grundlage für die Anwendung und Gültigkeit:  (Inhaltskontrolle §§ 307-309 BGB).

Der Zweck eines eigenen Dokuments mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, einen klaren Rahmen für alle Ihre Geschäftsvereinbarungen zu schaffen, in dem Sie Geschäfte tätigen, Lieferungen an Kunden organisieren und Zahlungen abwickeln. Haben Sie keine AGB und Ihr Lieferant oder sogar Kunde hat welche, und sind diese gut spezifiziert? Dann gelten für Ihre Geschäftsbeziehung die Regeln der AGB des jeweiligen Partners. Das ist nicht unbedingt etwas Schlechtes, aber im Allgemeinen werden diese AGB weniger angenehme Elemente für Ihr Unternehmen enthalten.In jedem Fall ist es eine gute Idee, eigene AGB zu erstellen und zu verwenden. Diese Bedingungen müssen, um gegenüber anderen Unternehmen gültig zu sein, spätestens bei Vertragsabschluss bekannt sein.  Schicken Sie ein Angebot? Wenn ja, fügen Sie eine Kopie der AGB bei.  Sind Ihre Vereinbarungen meist mündlich? Pflegen Sie dann die Disziplin, sie kurz mit den wesentlichen Elementen wie der Art der Produkte oder Dienstleistung und den Tarifen bzw. Preisvereinbarungen zu bestätigen. Fügen Sie eine Kopie der AGB als Anhang bei.

Im Falle eines konkreten Auftrages mit einer maßgeschneiderten Übereinkunft zwischen Ihnen und dem Kunden hat diese individuelle Übereinkunft und ihre vereinbarten Bedingungen Vorrang vor den AGB. Aber Achtung, für alles, was nicht in der individuellen Vereinbarung geregelt ist, bieten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer noch eine Rückfallposition. 

Wir werden uns in einem späteren Artikel damit befassen, was am besten in Ihren AGB steht und wie das Verhältnis zwischen den AGB eines Kunden und Ihren AGB aussieht.